Dienstordnung für Pfarrer auf Dienstvertrag

Empfehlung aus dem Pfarrerbild-Prozess sprach sich für eine Überarbeitung der Rahmenbedingungen für Pfarrerinnen und Pfarrer aus, die aufgrund ihrer zu erwartenden Dienstzeit nicht mehr in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen werden konnten und deshalb auf Dienstvertrag tätig sind.

Dies ist nun umgesetzt: Die Besoldung wurde angeglichen und die Unterscheidung im Pfarrerstitel (bisher "Pfr. a. DV") aufgehoben. Weitere Details finden Sie im Rundschreiben des LKA.