Die Personalabteilung im Landeskirchenamt wird sich in diesem Jahr besonders intensiv mit dem beruflichen Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern mit Schwerbehinderung kümmern. Das kündigte Oberkirchenrat Helmut Völkel vor dem Landeskirchenrat an.
Bei einer nicht unerheblichen Zahl von Pfarrerinnen und Pfarrern wird während ihrer Dienstzeit eine Schwerbehinderung attestiert. In einigen Fällen können diese Personen ihren Dienst weiter ausüben, in anderen Fällen führt die Behinderung dazu, dass sie den regulären Dienst nicht mehr erfüllen können. Bei Bewerbungen auf eine neue Stelle hätten Pfarrerinnen und Pfarrer mit erkennbaren Behinderungen „leider oft schlechtere Chancen“, so Völkel. Dies sei für die Betroffenen und ihre Familie eine belastende Situation.
Gemeinsam mit Betroffenen will man in der Personalabteilung über die Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze sprechen und klären, in welchem Umfang Arbeitshilfen aus kirchlichen Mitteln finanziert werden können. Geistliche erhalten keine finanziellen Leistungen aus dem staatlichen Ausgleichsfonds für medizinische Rehabilitation und der behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen. „ Wir müssen dafür sorgen, dass das Recht der Teilhabe von behinderten Pfarrerinnen und Pfarrern am Berufsleben in gleicher Weise gewährleistet wird wie für andere kirchliche Mitarbeitende“, so Völkel.
Quelle: ELKB, Informationen aus dem Landeskirchenrat (Minkus, 27.1.2015)