"Schluss mit Gängelung!"
Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindedienst müssen sich nach der Pfarrerurlaubsverordnung beim Dekan abmelden, wenn sie über Nacht das Gemeindegebietverlassen, sei es aus privaten oder aus dienstlichen Gründen. Dies wurde beim Studientag im Dekanat Ingolstadt in Frage gestellt und als "Gängelung von Pfarrerinnen und Pfarrern" bezeichnet.