Professionelle Beratung und Begleitung sind für alle Menschen wichtig, die in der Kirche arbeiten. Der LKR möchte es künftig noch leichter machen, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen. Darum soll der Finanzrahmen für Supervision, Coaching und Geistliche Begleitung auf € 200.000 pro Jahr ausgeweitet werden. Es ist geplant, Gruppen- und Teamsupervision künftig in voller Höhe zu bezahlen und den Höchstbetrag für Zuschüsse zur Einzelsupervision auf € 800.- zu erhöhen. Die Entscheidung darüber wird die Landessynode im Herbst im Rahmen ihres Beschlusses über den Haushalt treffen.